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Brandenburg

Bildungsscheck Brandenburg

Der Bildungsscheck gibt Hilfe zur Selbsthilfe in einer Form, die sich direkt in Ihrem Geldbeutel bemerkbar macht. Mit dem Bildungsscheck Brandenburg bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 500 €, den Sie für Ihre individuelle berufliche Weiterbildung einsetzen können.

Fördergegenstand

  • die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung
  • ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren
  • keine Förderung von Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder Ähnliches
  • Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen und berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, wenn keine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich ist.
  • Förderfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen sind und keine wiederkehrende Weiterbildung darstellen, die durch Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes Brandenburg verbindlich vorgeschrieben ist, und die außerhalb bestehender nationaler Fördermöglichkeiten sowie Fördermöglichkeiten aus den Europäischen Fonds oder aus anderen europäischen Programmen entstehen.

Antragsberechtigte

  • alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
  • Bildungsinteressierte stellen den Antrag online über das ILB-Internetportal: www.ilb.de
  • Achtung: Vor Antragstellung bei der ILB darf weder eine verbindliche Kursanmeldung noch eine Bezahlung der Weiterbildung erfolgen!

Höhe der Förderung

  • Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels mit 50 % bezuschusst werden.
  • Die Weiterbildungsausgaben müssen mehr als 1.000 Euro betragen.

Nähere Informationen auf masf.brandenburg.de