Beweisantragsrecht - Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

09.10.2026

Online

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109€
zzgl. USt.
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Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

09.10.2026

|

14:00

Uhr
-

16:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Das Seminar behandelt die Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht. Zunächst geht der Referent auf die Frage ein, inwieweit das Beweisantragsrecht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eröffnet, Beweiserhebungen auch gegen den Willen des Gerichts durchzusetzen. Fokus wird der zentrale Begriff der „Bedeutung“ im Sinn von § 244 Abs. 2 StPO sein. Hierauf aufbauend, werden die praktischen Konsequenzen von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren aufgezeigt.

Die Voraussetzungen des Beweisantrags werden unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung besprochen. Anschließend erfolgt ein Überblick über die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 und 4 StPO, wobei insbesondere – neben demjenigen der Bedeutungslosigkeit – auf die Frage der eigenen Sachkunde gem. § 244 Abs. 4 StPO vertiefend eingegangen wird.

Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit der Fristsetzung nach § 244 Abs. 6 StPO und der hierzu bisher ergangenen BGH-Rechtsprechung sowie zu dem de-facto-Abschied von dem Begriff der Prozessverschleppungsabsicht.

Schließlich wird auf die Anforderungen an Verfahrensrügen eingegangen, mit denen eine rechtsfehlerhafte Anwendung des § 244 StPO geltend gemacht wird

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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.

Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.

Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

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