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Das arbeitsrechtliche Mandat in der Praxis der Zwangsvollstreckung

10.03.2027

Online

freie Plätze

21.10.2027

Online

freie Plätze

209€
zzgl. USt.
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| ab198,55€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
zzgl. USt.
zzgl. USt.

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Veranstaltungsinformationen

Seminarinhalte

Die Zwangsvollstreckung in Lohnansprüche ist eine der häufigsten Form der Vollstreckung. Hierbei ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer aber insb. für den Arbeitgeber Pflichten, deren Vernachlässigung zu Haftungsansprüchen führen können; wenn dann noch ein Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers hinzutritt, sind die Beteiligten schnell überfordert. Das Seminar zeigt die typischen Vollstreckungsfallen in der Praxis auf.

Der Arbeitgeber als Schuldner

  • Vollstreckung wegen Geldforderungen (Bruttolohntitel)
  • Vollstreckung und Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Vollstreckung der Entfernung einer Abmahnung
  • Anspruch auf Urlaub und Teilzeit
  • Vollstreckung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung
  • Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs
  • Vollstreckung des Anspruchs auf Zeugniserteilung

Der Arbeitgeber als Drittschuldner

  • Berechnung pfändbaren Einkommens nach der BAG-Rechtsprechung; unpfändbare Bezüge, bedingt pfändbare Bezüge
  • Besonderheiten bei der Berechnung des Pfändungsbetrags bei Aufeinandertreffen von Delikts- und Unterhaltsansprüchen
  • Wegfall Unterhaltsberechtigter bei Ermittlung des unpfändbaren Einkommens
  • Addition mehrerer Einkünfte: wer führt den pfändbaren Betrag ab?

Der Arbeitgeber als Drittschuldner

  • Vorpfändung
  • Drittschuldnererklärung als reine Wissenserklärung
  • Drittschuldnerklage und Kostenerstattung
  • Herausgabe von Lohnabrechnungen nach der BGH-Rechtsprechung
  • Nachzahlungen: hier ist Vorsicht geboten
  • Schuldner wird gekündigt und später neu eingestellt: was geschieht mit der „alten“ Lohnpfändung?
  • Lohnpfändung und Abfindung, Urlaubsabgeltungsanspruch
  • Zusammentreffen mehrerer Pfändungen
  • Zusammentreffen von Lohnpfändung und Abtretung
  • Wer zahlt die Kosten der Lohnpfändung?

Arbeitgeber als Gläubiger des Arbeitnehmers

  • Vorschusszahlungen
  • Arbeitgeberdarlehn

Insolvenz und Arbeitseinkommen des Schuldners

  • Insolvenzeröffnungsverfahren: Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen
  • Eröffnetes Insolvenzverfahren: Unzulässigkeit von Lohn- und Gehaltspfändung; Privilegierung von Unterhalts- und Deliktsgläubigern: was erhält der Insolvenzverwalter, was der Gläubiger und was der Schuldner?

Hinweis: Das Seminar eignet sich auch für qualifizierte Kanzleimitarbeitende und Insolvenzverwalter.

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Preise und Buchung

Seminargebühr

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Wichtige Informationen zu den Online-Seminaren

Allgemeine Informationen

Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.

Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.

Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:

Download PDF: „Wichtige Informationen zu den Online-Seminaren“

Technische Informationen

Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.

Download PDF: „Technische Kurzanleitung zur Teilnahme an Online-Seminaren“

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In unserem FAQ-Bereich erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

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