10.12.2026
Online
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5 Stunden
10.12.2026
11:00
17:00
Online
Immer häufiger kommen Sachverständige im Strafverfahren zum Einsatz. Damit einher geht eine begrüßenswerte Rationalisierung des Strafprozesses. Zugleich wird dadurch aber auch die Entscheidungshoheit zumindest partiell vom Gericht auf Fachleute verlagert, die zur Ausübung richterlicher Gewalt nach Art. 92 GG nicht berufen sind. Ursache hierfür sind schwer überwindbare Kommunikationsschwierigkeiten sowie Verständnis- und Wissensdefizite.
Die Verfahrensbeteiligten sind mit dem Recht des Sachverständigenbeweises zuweilen nur rudimentär vertraut. Beispielsweise gelingt es Verteidigern häufig nicht, formgerechte Beweisanträge auf Hinzuziehung von Sachverständigen zu formulieren. Andererseits haben Gerichte oft Mühe, mit solchen Beweisbegehren im Lichte der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sachgerecht umzugehen. Darüber hinaus birgt das gesamte Rechtsgebiet eine Fülle durchaus brisanter Fragestellungen, die nicht zum Standardrepertoire der Verfahrensbeteiligten zählen. Diese vielfach neuralgischen Themenfelder sollen in der Fortbildungsveranstaltung zum Zwecke der Optimierung eigener Handlungsmöglichkeiten im Kontext des Sachverständigenbeweises vorgestellt und vertieft werden.
I. Die Amtsaufklärungspflicht als zentraler gedanklicher Bezugspunkt des Sachverständigenbeweises
II. Bedeutsame Fallgruppen der Hinzuziehung von Sachverständigen
III. Aufgaben und Stellung von Sachverständigen
IV. Qualitätsstandards von Sachverständigengutachten
V. Befangenheit von Sachverständigen
VI. Beweisanträge auf Hinzuziehung von Sachverständigen
VII. Beweisanträge auf Hinzuziehen eines weiteren Sachverständigen
Die Teilnehmer erhalten ein umfassendes Manuskript. Dort werden die vorstehend skizzierten Problemkreise anhand höchstrichterlicher Entscheidungen anschaulich abgehandelt.
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Seminargebühr
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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.
Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.
Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.
Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.
Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.
Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:
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Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.
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