Insolvenz und Restschuldbefreiung von Sozialleistungsbeziehern und der Umgang von Behörden mit verjährten Erstattungsforderungen

27.04.2026

Online

freie Plätze

Durchführungsgarantie

05.11.2026

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149€
zzgl. USt.
149€ zzgl. USt.
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Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

27.04.2026

|

14:00

Uhr
-

16:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Erfragen Sie regelhaft bei der Übernahme eines sozialrechtlichen Mandats, das auf die Abwehr einer diesen belastenden Entscheidung gerichtet ist, ob über das Vermögen Ihres Mandanten ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war? – Spätestens seit drei wegweisenden Urteilen des 5., 2. und 12. Senates des Bundessozialgerichts aus April, Dezember 2024 und Mai 2025 sollten Sie dies tun. Dabei geht es keineswegs um die Durchsetzbarkeit Ihrer Vergütungsansprüche aus dem Mandatsverhältnis, sondern um die Frage, ob die Behörde überhaupt mittels eines Verwaltungsaktes entscheiden durfte. Fehlte ihr diese Befugnis, weil es sich um eine Insolvenzforderung handelt(e), ist der Verwaltungsakt allein deshalb, also ohne weitere inhaltliche Prüfung, aufzuheben. Und wie der Begriff der Insolvenzforderung sozialrechtlich zu definieren ist, hat das Bundessozialgericht in dieser Klarheit erstmals 2024 entschieden.

In dem Seminar werden die maßgeblichen Entscheidungen des Bundessozialgericht im Einzelnen besprochen, in den jeweiligen insolvenz- und sozialrechtlichen Kontext gestellt und es werden Handlungsempfehlungen für die anwaltliche Beratungspraxis erarbeitet.

Gegenstand des zweiten Themenschwerpunktes bilden Erstattungsforderungen von Behörden gegen den Mandanten, insbesondere rund um Verjährungsfragen. Mit großer Sorgfalt ist anwaltlich zu prüfen, ob nicht längst Verjährung eingetreten und die Forderung der Behörde seitens des Mandanten gar nicht mehr erfüllt werden muss. Insoweit müssen Sie wichtige Entscheidungen des Bundessozialgerichts aus 2021, 2023 und 2025 stets „auf dem Schirm“ haben.

Themenauswahl:

  • Geltendmachen einer sozialrechtlichen Forderung der Behörde vor, während und nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten und Vollstreckung während der Wohlverhaltensphase – Auswirkungen auf die Erlassbefugnis bzgl. des Aufhebungs- bzw. Erstattungsbescheides
  • Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes durch einen Träger der Rentenversicherung anlässlich einer Betriebsprüfung während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten
  • Aufrechnungs- und Vollstreckungsbefugnis durch den Sozialleistungsträger während der sog. Wohlverhaltensphase des Mandanten und nach Restschuldbefreiung
  • Erstattungsforderungen im Spannungsverhältnis zwischen § 50 Abs 4 SGB X und § 52 Abs 2 SGB X
  • Verjährung von Erstattungsforderungen – Neubeginn der Verjährung
  • Anspruch der Behörde auf Rücküberweisung von Sozialleistungen gegen ein Geldinstitut und Verjährung

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Preise und Buchung

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Allgemeine Informationen

Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.

Durch die Webinar-Plattform erfolgt eine automatisierte Erfassung der Einwahlzeit.

Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:

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Technische Informationen

Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.

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