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Korruptionsstrafrecht - Strategien zur präventiven Beratung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren

29.10.2026

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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

29.10.2026

|

14:00

Uhr
-

16:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Das Thema Korruptionsstrafrecht gewinnt in der Praxis zunehmende Bedeutung – die Anzahl der öffentlich bekannten Korruptionsverfahren nimmt ständig zu. Die Presseveröffentlichungen über Strafverfahren reichen von Fällen der Vorteilsannahme von Amtsträgern durch die Finanzierung von Weihnachtsfeiern oder Sommerfesten durch Unternehmen, über die Annahme von VIP-Tickets für Sport- und Kulturgroßereignisse sowohl durch Amtsträger wie auch hochrangige Vertreter aus der Wirtschaft bis zu Verurteilungen wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Auftragserteilung an Vorteile zuwendende Unternehmen.

In der Praxis ist zum einen die präventive Beratung der Unternehmen zur Vermeidung von Risiken in diesem Zusammenhang von erheblicher Bedeutung. Hier ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung (z.B. des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2023 (Az. 5 StR 447/22) zur Annahme von VIP-Tickets zum Rolling Stones Konzert in Hamburg, unerlässlich. Entsprechendes gilt für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren. 

Aber auch das Thema der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr – nicht zuletzt durch die Einführung des Geschäftsherrenmodells – stellt die Praxis vor (neue) Herausforderungen. Fragen wie: “Welche Auswirkungen hat das Einverständnis des Geschäftsinhabers auf die Annahme von Vorteilen durch Mitarbeiter?” oder: “Können Rabatte oder ähnliche Vergünstigungen an Mitarbeiter durch den Geschäftspartner risikolos gewährt werden?” , werden behandelt. 

 

Themenauswahl:

  • Korruptionsdelikte (Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme) im Amtsträgerbereich 
  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr 
  • Anforderungen an ein Compliance Managementsystem im Bereich Korruptionsprävention
  • Verteidigungsansätze im Ermittlungsverfahren.

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Bei verspäteter Teilnahme wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

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