17.09.2026
Online
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08.12.2026
Online
freie Plätze
2.5 Stunden
17.09.2026
16:15
19:00
Online
Seit Jahrhunderten wird die Kommunikation von Menschen heimlich vom Staat überwacht. Infolge der Zunahme zunächst fernmündlicher und später datengestützter Kommunikation in Form der Telekommunikation auf der einen und der Zunahme von Verschlüsselung und sonstigen Abwehrmaßnahmen auf der anderen Seite sind die Möglichkeiten und Schranken der Telekommunikationsüberwachung für den Rechtsanwender sowohl auf juristischer als auch auf praktischer Seite kaum zu überschauen.
Trotzdem heißt es für den Juristen: Nicht glauben, prüfen.
Auch wenn die Telekommunikationsüberwachung für viele unverständlich erscheint, sollte man sich mit den Details der Maßnahmen beschäftigen, um den Ablauf des Ermittlungsverfahrens zu verstehen und die Legitimität der vorgelegten Beweise einschätzen zu können.
Der Vortrag Telekommunikationsüberwachung soll einen systematischen Überblick darüber geben, auf welchen juristischen Grundlagen die klassische Telekommunikationsüberwachung beruht, wie sie technisch vorbereitet und umgesetzt wird und wie die klassische Telekommunikationsüberwachung von anderen Ermittlungsmaßnahmen abzugrenzen ist, sich ergänzt oder überschneidet.
Was ist eine Funkzelle und warum wirft sie heute ganz andere Treffer aus als vor wenigen Jahren? Welche Folgen hat das Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren? Kommt die völlige Neugestaltung grenzüberschreitender Ermittlungen durch das 2026 praktisch umgesetzte E-Evidence Paket der EU und dessen Umsetzung ins nationale Recht?
Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Besondere juristische oder technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sämtliche technischen und juristischen Begriffe werden nachvollziehbar erklärt. Zum Vortrag erhalten die Teilnehmenden ein umfangreiches Skript in Fließtext, in dem sich sämtliche Inhalte sowie sämtliche aktuellen gesetzlichen Vorschriften detailliert nachlesen lassen.
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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.
Im Verlauf des Seminars werden drei seminarfremde Bilder eingeblendet. Alle Bilder sind für die erfolgreiche Teilnahme korrekt zu bennenen.
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Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.
Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.
Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:
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