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Unterhaltsvollstreckung: Pfändung durch einen Unterhaltsgläubiger*in in Arbeitseinkommen oder Konten nach § 850d ZPO

16.04.2026

Online

freie Plätze

04.11.2026

Online

freie Plätze

94€
zzgl. USt.
94€ zzgl. USt.
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| ab89,30€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
zzgl. USt.
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2 Stunden

Nächster Termin:

16.04.2026

|

14:00

Uhr
-

16:15

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Die tiefen Pfändungsmöglichkeiten bei der Vollstreckung durch einen Unterhaltsgläubiger bedürfen besonderer Beachtung bei der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Darüber hinaus muss auch der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Betrages kontrolliert werden.

Was muss in den neuen amtlichen Formularen ausgefüllt werden? Welche Anordnungen trifft nach neuster Rechtsprechung das Gericht? Welche Folgeanträge können Gläubiger und Schuldner stellen? Sollte hier jährlich geprüft werden?

Dieses Kurzseminar ist für Sachbearbeiter*innen geeignet, die Unterhaltsvollstreckungen beantragen und betreuen oder Schuldner*innen bei der Vollstreckung durch Unterhaltsberechtigte begleiten. Kenntnisse im Vollstreckungsrecht und der Forderungsvollstreckung (allgemein) werden vorausgesetzt.

 

Themenauswahl:

  • Geeignete Unterhaltsforderungen
  • Pfändung nach § 850d ZPO
  • Antragstellung (aktuelles amtliches Formular 2024) und die speziellen Gläubigerangaben
  • Ermessensentscheidung des Gerichts
  • Sockelbetrag für den Schuldner
  • Weitere Unterhaltsberechtigte und die eventuelle Deckelung
  • Neuste BGH-Rechtsprechung 2023
  • Rechtsbehelfe gegen die gerichtlichen Anordnungen
  • Kontrolle des Drittschuldners
  • Effektive Folgeanträge durch den Gläubiger oder Schuldner -ständige Überprüfung notwendig
  • Nichtberücksichtigung von anderen Unterhaltsberechtigten, Zusammenrechnung mehrerer Einkommen

Hinweis: Bitte Gesetzestext ZPO bereithalten! Die Teilnehmer*innen erhalten eine begleitende Präsentation.

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Preise und Buchung

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Die Zugangsdaten und Seminarunterlagen erhalten Sie zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail.

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Sie erhalten die Bescheiningung nach erfolgreicher Anwesenheitskontrolle per E-Mail. Bei mehrtägigen Seminaren erfolgt der Versand am letzten Seminartag. Die Ausstellung setzt die Begleichung der Seminargebühr voraus.

Bei verspäteter Teilnahme wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

Im nachfolgenden PDF finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Online-Seminaren ausführlich:

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Im nachfolgenden PDF-Dokument finden Sie alle technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Online-Seminaren sowie eine Kurzanleitung mit den erforderlichen Schritten für eine erfolgreiche Einwahl. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen.

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