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Bankrecht 2025/2026 im Fokus

03.11.2026

Online

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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

03.11.2026

|

15:30

Uhr
-

18:15

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Das Seminar behandelt die aktuelle Rechtsprechung des Bankrechts aus den Jahren 2025/2026.

Aktuelle Rechtsprechung:

Aktuelle Bankrechtsentscheidungen des XI. Zivilsenats des BGH in 2025/2026:

    • Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Zinssatz-Swap-Verträgen; Abgrenzung zwischen Anlage- und Finanzierungsberatung (Juni 2026) BGH- Urteil v. 09.06.2026 – XI ZR 231/23
    • Verjährungsbeginn bei unberechtigten Kontoführungsentgelten (Juni 2025): Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage (Az. XI ZR 45/24) urteilte der BGH über die Rückforderung unberechtigter Entgelte. Geklärt wurde hierbei insbesondere, dass der Bereicherungsanspruch des Kunden erst mit dem (fiktiven) Anerkenntnis des Rechnungsabschlusses durch den Kunden entsteht und ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
    • Unwirksamkeit von Verwahrentgelten und Gebühren (Februar 2025): In vier wegweisenden Musterverfahren (u.a. Az. XI ZR 61/23) hat der BGH entschieden, dass Banken und Sparkassen Klauseln über Verwahrentgelte (“Negativzinsen”) auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten nicht wirksam verwenden dürfen. Zudem wurden Klauseln für Gebühren zur Ausstellung einer Ersatz-BankCard oder Ersatz-PIN für unwirksam erklärt.

    1. Die maßgeblichen Urteile der Jahre 2025/ 2026 zu Offenen Immofonds:
    • Landgericht Stuttgart (Urteil vom 15.05.2025, Az. 12 O 287/24) Eine Volksbank vermittelte den Fonds UniImmo: Wohnen ZBI als vermeintlich sicheres Produkt der “Risikoklasse 1” und verglich ihn mit einer Festgeldanlage. Das Gericht verurteilte die Bank zu Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.
    • Landgericht München (Urteil vom Februar 2025, Az. 4 HK O 5879/24). Inhaltliche Prüfung der Risikoklassifizierung bei Immobilienfonds. Das Gericht entschied, dass der Fonds UniImmo: Wohnen ZBI in eine zu niedrige Risikoklasse eingeordnet war. Da die Fondsobjekte im Gegensatz zu Aktien oder Anleihen nicht börsentäglich bewertet werden können und die Liquidität träge ist, stellt die Einstufung als risikoarme Basisgesamtheit eine verbrauchertäuschende Falschinformation dar.
    • Landgericht Münster (Urteil vom 15.01.2026, Az. 114 O 7/25). Ein Anleger verlangte Schadenersatz wegen Falschberatung beim Kauf von Anteilen des kriselnden Großfonds UniImmo: Wohnen ZBI. Das Gericht sprach dem Kläger vollständigen Schadenersatz (Rückzahlung des Anlagebetrags nebst Zinsen gegen Rückgabe der Fondsanteile) zu.

Aufsichtsrecht – BaFin 2026:

    • Hintergründe & Auswirkungen der Allgemeinverfügung der BaFin zu Turbozertifikaten seit Juni 2026 für die Praxis. Umgang mit dem Thema Wissentest für Anleger.
    • Verbot des Payment for Orderflow ab Juli 2026 -Anlass nebst Marktveränderungen zwischen Banken und Neobrokern.
    • Finfluencer: Bedeutung & Haftungskonstellationen für Finfluencer & die sie beauftragenden Institute . Verschärfte BaFIn- Kontrolle

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Bei verspäteter oder nicht durchgängiger Anwesenheit wird die bestätigte Stundenzahl angepasst. Eine Rückerstattung der Kosten für nicht wahrgenommene Seminarstunden erfolgt nicht.

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Ort

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Datum

03.11.2026

Dauer

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