Auswirkungen der gesteigerten Unterhaltspflicht

16.03.2026

Online

freie Plätze

01.10.2026

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99€
zzgl. USt.
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| ab94,05€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

16.03.2026

|

10:00

Uhr
-

12:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Im Vordergrund anwaltlicher und gerichtlicher Fallgestaltungen steht zweifellos der Unterhalt für minderjährige Kinder, aber auch der von privilegiert volljährigen Kindern. Sie haben in § 1609 Nr. 1 BGB die herausragende Rangposition. In prekären Lebens- und Wirtschaftsverhältnissen reichen die unterhaltsrelevanten Einkünfte vielfach gerade einmal aus, den Kindesunterhalt zu bedienen. Rangferne Unterhaltsansprüche scheiden bereits wegen unzureichender Leistungsfähigkeit aus. Die Schutzwürdigkeit der erstrangigen Unterhaltsansprüche wird zudem noch durch die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB gestützt. Sie verlangt den unterhaltspflichtigen Eltern ab, alles Mögliche und Zumutbare zu tun, um den Unterhalt sicherstellen zu können.

Das Seminar zeigt auf, welche Konsequenzen die gesteigerte Unterhaltspflicht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung für Unterhaltspflichtige zeitigt.

Themenauswahl:

  • Gesteigerte Unterhaltspflicht nur gegenüber Unterhaltsansprüchen von minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern
  • Voraussetzungen der Privilegierung
  • Folgerungen für die Einkommensermittlung: Behandlung berufsbedingter Aufwendungen, Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten, Privatinsolvenzverfahren, Behandlung von Umgangskosten, Altersvorsorgeaufwendungen
  • Folgerungen für die Erwerbsobliegenheit: Vollschicht und Nebentätigkeit, fiktive Einkünfte: Grund und Höhe
  • Höhe des Selbstbehalts, Heraufsetzung und Herabsetzung
  • Vermögenseinsatz
  • Wegfall der gesteigerten Unterhaltspflicht (anderer Elternteil, Großeltern)
  • Zusammentreffen mehrerer unterhaltsberechtigter Kinder

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Preise und Buchung

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Ort

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Datum

25.03.2026

14.10.2026

Dauer

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2.5 Stunde(n)

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Datum

16.03.2026

01.10.2026

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